Mit einer Größe von 120ha ist der Wiestalstausee das größte vom Verein bewirtschaftete Gewässer und damit auch gleichzeitig das größte Salmonidengewässer im Land Salzburg. Wir besetzen den Stausee in regelmäßigen Abständen mit Regenbogen-, Bach- und Seeforellen sowie Saiblinge und Zander. Neben den Besatzfischen finden sich auch Hechte, Welse, Karpfen, Barsche sowie diverse Friedfische im Gewässer.
Bekannt ist der Stausee unter anderem aufgrund der größe der dort gefangenen Fische, kapitale Forellen und Hechte sind keine Seltenheit.
Erlaubt ist das fischen vom 01. März bis 30. November mit bis zu zwei Angelruten und maximal 2 Haken pro Angelrute von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Der Tagesausfang beschränkt sich auf maximal 4 Edelfische pro Tag, davon 1 Zander oder Hecht (Siehe Tabelle/Angelkarte) - die Entnahme von Zandern ist ausschließlich Besitzern der Jahreskarte gestattet. Salmoniden, welche das Mindestmaß erreicht haben und nicht geschont sind müssen entnommen werden. Nach erreichen des Tagesausfanges ist das Angeln unverzüglich einzustellen. Das Fischereirevier beschränkt sich auf den See zwischen Staumauer und der langen Brücke, ab 15. September ist das fischen überhalb der Markierung im See nicht mehr gestattet. Die Fliegenstrecke (Almbach überhalb des Stausees) ist den Jahreskartenbesitzern vorbehalten.
Maßband, Hakenlöser/Lösezange und Kugelschreiber und Unterfangkescher sind mitzuführen und zu verwenden.
Für genauere Details bitte die auf der Tages/Jahreskarte definierten Bestimmungen durchlesen. Gültig sind immer die auf der Fischerkarte vermerkten Bestimmungen.
Fischart | Mindestmaß | Anmerkung |
Bachforelle | 28 cm | |
Regenbogenforelle | 28 cm | |
Seeforelle | 50 cm | |
Saibling | 28 cm | |
Schleie | 30 cm | |
Hecht | 50 cm | |
Zander | 50 cm | Ausfang nur für Jahreskartenfischer, bis 31. Mai geschont |
Karpfen | 35 cm |
Fischart | Mindestmaß | Anmerkung |
Bachforelle | 28 cm | Massige Bachforellen dürfen nicht zurückgesetzt werden. |
Regenbogenforelle | 28 cm | Massige Regenbogenforellen dürfen nicht zurückgesetzt werden. |
Seeforelle | 50 cm | Massige Seeforellen dürfen nicht zurückgesetzt werden. |
Saibling | 28 cm | Saiblinge sind ab 16. Oktober geschont! |
Schleie | 30 cm | |
Hecht | 50 cm | Hechte zwischen 90cm und 110cm müssen zurückgesetzt werden. |
Zander | 50 cm | Zander sind bis 31. Mai geschont! |
Karpfen | 35 cm | Karpfen über 70cm müssen zurückgesetzt werden. |